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Unerwünscht und ausgegrenzt

Unerwünscht und ausgegrenzt

Meist verdrängt: Gewalt gegen wohnungslose Menschen

altAm 27. Mai 2011 wurde der wohnungslose André K. von mindestens fünf ortsansässigen Tätern, wobei mindestens einer zu NDP-Aktivisten gezählt wird, in einem Wartehäuschen in Oschatz mit einem Samuraischwert sowie mit Schlägen und Tritten am Kopf so schwer verletzt, dass er fünf Tage später seinen Verletzungen in einem Leipziger Krankenhaus erlag.
Am 23. Juli 2008 wurde Karl-Heinz Teichmann im Leipziger Stadtzentrum brutal zusammengeschlagen. Der 59-jährige Wohnungslose lag schlafend auf einer Parkbank, als ihn in den frühen Morgenstunden ein alkoholisierter 18-Jähriger angriff. Der Täter befand sich auf dem Rückweg von einer Naziveranstaltung, die von den „Freien Kräften Leipzig“ organisiert wurde. Mindestens zwanzig Mal schlug er auf den wehrlosen Mann ein, ließ ihn liegen und kehrte nach einer halben Stunde noch einmal zurück, um weiter auf ihn einzuschlagen. Am nächsten Morgen fand man Karl-Heinz Teichmann blutüberströmt und vom Regen durchnässt. Zwei Wochen später starb er an den Folgen seiner Verletzungen.
Am 31. Januar 2000 verstarb der 52-jährige Wohnungslose Bernd Schmidt aus Weißwasser an massiven Kopfverletzungen. Zwei 15-Jährige hatten Schmidt drei Tage lang in einer Abrissbaracke schwer misshandelt. Anfangs hatte sich auch ein 16-Jähriger beteiligt. Der 15-jährige Angeklagte hatte gesagt, Leute wie Schmidt seien „menschlicher Schrott“.


Innerliche Ablehnung

Insgesamt fünf wohnungslose Menschen wurden seit 1990 in Sachsen auf diese und ähnliche Art und Weise Opfer von Gewalt. Kollektiver Hass, Gruppenzwang, offene Menschenverachtung und innerliche Ablehnung von Menschen, die anders sind – das sind treibende Motive für solche Taten.
Ignoranz gegenüber Gewalttaten gegen Wohnungslose spiegelt sich in der Recherche zu den Todesopfern rechter Gewalt wieder, wonach diese nach Migranten am häufigsten tödlich angegriffen wurden. So sind in den Jahren von 1989 bis 2010 bundesweit mindestens 28 Menschen aus dem Motiv der Ablehnung von Wohnungslosen ermordet worden. Bei drei weiteren getöteten Obdachlosen bzw. sozial Ausgegrenzten besteht der Verdacht eines rechten Tötungsverbrechens.
Nur sieben dieser Todesfälle sind durch die Behörden offiziell als rechte Morde anerkannt.
Diese gewalttätige Dimension bestätigen auch Experten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., die von 1989 bis Mitte 2009 sogar 167 Tötungsdelikte und 366 Körperverletzungen mit schweren Folgen gegen Wohnungslose recherchierten, die von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene begangen wurden. Derzeit wird von vier bis neun jährlichen Todesfällen durch Gewalt gegen Wohnungslose ausgegangen. Sogenannte Milieutaten sind in all diese Zählung nicht einbezogen.
Sind schon tödlich endende Gewaltverbrechen gegen Wohnungslose und sozial an den Rand Gedrängte nahezu nicht erfasst, so kann bei allen anderen Delikten das Ausmaß nicht einmal annähernd abgeschätzt werden. Wohnungslose sind aufgrund ihres Aufenthalts auf der Straße und Mehrfachproblematiken wie Alkoholkrankheit, psychische Beeinträchtigungen und allgemeine gesundheitliche Probleme potenziellen Tätern praktisch wehrlos ausgesetzt. [...]