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Die Verleugneten. Opfer des Nationalsozialismus 1933–1945–heute

Die Wanderausstellung, die unter diesem Titel noch bis 30. März 2026 im Neuen Rathaus zu sehen ist, erinnert an Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt worden sind. Doch der titelgebende Begriff der „Verleugneten“ bezieht sich nicht ausschließlich auf die NS-Zeit, sondern impliziert die idiologische Kontinuität der Nachkriegsgesellschaften von BRD und DDR. Nazi-Termini wie „Gewohnheitsverbrecher“ (BRD) oder „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (DDR) finden ihre Fortschreibung in den Nachkriegsgesetzesbüchern.

Text: Marie Miggelbrink & Fotos (Quelle): Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig

IIn der Riebeckstraße 63 in Leipzig wird dies besonders sichtbar. An dem Ort, den die Nazis als „Arbeitslager“ nutzten, eröffnete die sozialistische Führung 1952 eine geschlossene Venerologische ((Fachbegriff für Geschlechtskrankheiten, Anm. d. Red.) Station. Dies galt weniger der Genesung als der Disziplinierung und Misshandlung von Frauen und Mädchen. In der Riebeckstraße 63 ist heute ein Gedenk- und Lernort. Ein Besuch lohnt sich. 75 Jahre nach Kriegsende
vergehen, bis der Bundestag auch die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anerkennt. Man einigte sich, mit Ausnahme der AfD, auf das Prinzip: „Niemand saß zu Recht
in einem Konzentrationslager” und verabschiedete 2020 die gesetzliche Anerkennung. Für die Betroffenen kam dieser Schritt zu spät. Seit dem Beschluss wurde kein einziger Antrag auf Anerkennung eingereicht.

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